Die wichtigsten Fragen und Antworten (FAQ) rund ums Thema Kieferorthopädie & Zahnspangen

FAQ – Häufige Fragen.

Die Kieferorthopädie ist ein vielfältiges Behandlungsfeld. Gerade wenn Kinder und ihre Eltern zum ersten Mal mit Themen wie Kieferbehandlungen oder dem Einsetzen einer Zahnspange konfrontiert werden, stellen sich viele Fragen. Im Folgenden hat Ihr Kieferorthopäde in Bonn die wichtigsten Fragen und Antworten rund ums Thema Kieferorthopädie für Sie zusammengefasst und in die verschiedenen Behandlungsphasen unterteilt.

Vor der Behandlung.

Fachzahnärzte für Kieferorthopädie verfügen über ein abgeschlossenes Studium in der Zahnmedizin und einer fachspezifischen Weiterbildung von mindestens drei Jahren zum „Fachzahnarzt für Kieferorthopädie“. Im Anschluss erfolgt eine Fachzahnarztprüfung vor einem unabhängigen Prüfungsausschuss der zuständigen Zahnärztekammer. Hiervon abzugrenzen ist der Master of Science für Kieferorthopädie, der nebenberuflich erworben werden kann und deutlich weniger Theorie umfasst.

Zahnfehlstellungen zeigen sich oft schon im Kinder– und Jugendalter und sollten frühzeitig behandelt werden. Doch auch im Erwachsenenalter ist es noch möglich, durch Methoden der modernen Kieferorthopädie Fehlstellungen zu beseitigen.

Eine Behandlung in der Kieferorthopädie wird oft durch den Zahnarzt oder einen Logopäden vorgeschlagen. Sie als Eltern können auch aktiv eine Behandlung in der Kieferorthopädie angehen, wenn Sie die Zahnstellung Ihres Kindes irritiert.

Wann Sie Ihren ersten Termin erhalten, hängt von unserer aktuellen Auslastung ab. Im Regelfall können wir Ihnen innerhalb von zwei bis drei Wochen einen Termin zusichern.

Eine Überweisung ist nicht zwingend erforderlich. In der Praxis wird jedoch besonders häufig vom Hausarzt oder Zahnarzt eine weitere Behandlung in der Kieferorthopädie empfohlen und eine Überweisung ausgestellt.

Die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung Kinder und Jugendlicher werden von den gesetzlichen Krankenkassen nur dann übernommen, wenn eine medizinische Notwendigkeit für diese Behandlung nachgewiesen werden kann. In unserer Kieferorthopädie Praxis für Kinder und Jugendliche können wir  die dafür notwendigen Kriterien gerne etwas genauer erläutern. In der Kieferorthopädie wird die Kostenübernahme anhand des Indikationsgruppensystems ermittelt. Kinder und Jugendliche, bei denen die Grade 3 bis 5 festgestellt werden, können von einer Unterstützung der Krankenkasse profitieren.

Die Behandlungskosten bei Kindern werden komplett durch die Krankenkasse übernommen, sofern eine Fehlstellung des Grades KIG 3, 4 oder 5 vorliegt. Mit Erreichen des 18. Lebensjahres endet die mögliche Bezuschussung durch die gesetzliche Krankenkasse.

In Volltarife lassen sich Leistungen der Kieferorthopädie nach Ihren Wünschen als Versicherungsnehmer einschließen. Ansonsten bieten viele Gesellschaften Zusatztarife an, die auch von gesetzlich Versicherten gegen monatliche Beiträge abgeschlossen werden können.

Behandlungen der Kieferorthopädie sind auch bei Erwachsenen beihilfefähig, wenn keine Behandlungsalternative zur Auswahl steht und eine medizinische Notwendigkeit der Behandlung vorliegt.

Während der Behandlung.

Die Dauer einer kieferorthopädischen Behandlung hängt vom Grad der Zahnfehlstellungen ab und reicht von wenigen Monaten bis zu mehreren Jahren.

Nach dem Einsetzen oder der Neueinstellung von Zahnspangen kann es wenige Tage später zu einem Druck- oder Reibungsgefühl an Zähnen und Zahnfleisch kommen. Dank modernster Spangen und Technologien der Kieferorthopädie fühlt sich dies jedoch nur kurzzeitig unangenehm an und ist nicht mehr wirklich schmerzhaft.

Bei herausnehmbaren Spangen sind Kontrollen in Abständen von sechs bis acht Wochen, bei festsitzenden Modellen nach circa vier Wochen notwendig. Das Einsetzen neuer Kunststoffschienen bei modernen Lösungen wie Invisalign findet in deutlich kürzeren Abständen statt.

Vereinbaren Sie bitte mit uns zeitnah einen Ersatztermin, damit ihr Behandlungserfolg in der Kieferorthopädie nicht unnötig gefährdet wird!

Wenn Sie den Eindruck haben, dass etwas mit dem Sitz Ihrer Zahnspange nicht stimmt, kommen Sie bitte auf uns zu. Gerne klären wir dies im Rahmen eines zeitnahen Termins ab.

Um Ihre Behandlung nicht zu gefährden, sollte schnellstmöglich ein intakter Ersatz beschafft werden. Gerne prüfen wir für Sie, ob sich Ihre Spange einfach reparieren lässt oder welche andere Lösung sich anbietet.

Wir bringen die modernsten Technologien und Methoden zum Einsatz. Hierzu gehören beispielsweise die transparenten Kunststoffschienen von Invisalign sowie Lösungen der Lingualtechnik, die hinter den Zähnen angebracht werden und nicht sichtbar sind.

Maßnahmen der Kieferorthopädie finden unabhängig von Ihren Besuchen beim Zahnarzt statt. Nehmen Sie deshalb wie gewohnt Ihre Termine beim Zahnarzt in den vorgeschlagenen Intervallen wahr.

Unsere Praxis für Kieferorthopädie Dr. Fischer kooperiert u.a. mit dem Orthopädie Zentrum Isartal (Pullach) und WE LOVE SMILES (München).

Bei einer festsitzenden Spange sollten Sie das mehrfache Zähneputzen täglich auf die Spanne ausdehnen. Nehmen Sie sich hierfür einige Minuten zusätzlich Zeit und reinigen Sie die Spange sorgfältig. Das abschließende Durchspülen mit einer Mundspülung ist empfehlenswert.

Nach der Behandlung.

Ihre Behandlung endet in zwei Phasen. Die erste Phase besteht aus der Beseitigung der Zahnfehlstellungen, was mehrere Monate bis Jahre dauert. Sind die gewünschten Zahnreihen herbeigeführt, wird ein Retainer eingesetzt. Diesen gibt es in festsitzenden und herausnehmbaren Varianten und sollte minimal ein bis zwei Jahre getragen werden, um den erreichten Zustand zu erhalten.

Nein, müssen Sie nicht! Unterschiede im Zahnmaterial gibt es im Regelfall nur auf mikroskopisch kleiner Ebene, die mit einer erneuten Mineralisierung über die Folgewochen ausgeglichen werden. Tragen Sie hierzu aktiv durch eine gründliche Zahnpflege während der Nutzung Ihrer Zahnspange bei.

Ist ihre Behandlung offiziell abgeschlossen, findet die finale Abrechnung mit ihrer Krankenkasse und die Rückerstattung Ihrer Eigenanteile statt. Auch Kontrolltermine in der Kieferorthopädie müssen Sie nicht mehr wahrnehmen. Wir empfehlen unseren Patienten jedoch, wenigstens einmal jährlich einen Termin zu vereinbaren und das Erhalten des erreichten Ergebnisses überprüfen zu lassen.

Leider gibt es keine Garantie, dass die beseitigten Zahnfehlstellungen für immer erhalten bleiben. Natürliche Bewegungen des Zahnapparats oder schlechte Angewohnheiten können schleichend zu erneuten Fehlstellungen beitragen. Wir empfehlen unseren Patienten, diese Risiken durch einen Retainer zu reduzieren.

Retainer sind Hilfsmittel der Kieferorthopädie, die den Erfolg der Behandlung möglichst lange aufrechterhalten möchten. Sie werden zum Abschluss der Behandlung genutzt und wenigstens für ein Jahr getragen. Ohne Nutzung von Retainern steigt das Risiko, dass sich schleichend über die Jahre erneute Fehlstellungen ausbilden.

Die minimale Tragezeit liegt bei ein oder zwei Jahren, damit die erzielten Behandlungserfolge der Kieferorthopädie lange erhalten bleiben. Wir empfehlen unseren Patienten, den Retainer wenigstens für drei bis fünf Jahre zu tragen. Große Flexibilität erhalten Sie hierbei durch herausnehmbare Modelle.

Eine Kostenübernahme in den gesetzlichen Krankenkassen ist für herausnehmbare Retentionsplatten obligatorisch. Für festsitzende Lösungen gibt es leider keine Kostenübernahme. Es kann sich lohnen, die Kosten über eine private Krankenversicherung abzusichern, die auch gesetzlich Versicherten durch Zusatztarife im Bereich Kieferorthopädie offensteht.

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